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Verbindlichkeiten

Verbindlichkeit bezeichnet im Rechtswesen die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Das Gegenstück zu Verbindlichkeiten sind Forderungen.

Verbindlichkeiten im Handelsgesetzbuch

Das Vollständigkeitsprinzip nach § 246 HGB verlangt die vollständige Passivierung aller am Stichtag bestehenden Schulden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sämtliche Schulden müssen also in der Bilanz des Kaufmanns ausgewiesen werden. Eine Verrechnung von Schulden mit Vermögensgegenständen, z. B. Grundstück und Hypothek, ist unzulässig (Saldierungsverbot). Damit eine Verbindlichkeit passiviert werden darf, muss sie allerdings allen der folgenden Kriterien genügen:

1. Prüfkriterien für bilanzrechtliche Schuld:

2. Zeitliche Prüfkriterien (Frage des Passivierungszeitpunktes):