Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen.
Zweckmäßig ist eine Differenzierung des Oberbegriffs Buchführung in die
Die Buchführung ist Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Dieses enthält außer der Finanz- und Betriebsbuchführung die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung sowie die Planungsrechnung (Voranschläge für künftige Einnahmen und Ausgaben).
Als Synonym für Buchführung wird oft auch Buchhaltung verwendet. Das ist nicht immer zweckmäßig, da
Der vorliegende Artikel erläutert die Finanzbuchführung und speziell die Methodik der doppelten Buchführung. Dies ist die in der Privatwirtschaft allgemein übliche, für Kaufleute auch gesetzlich vorgeschriebene Methode, ordnungsgemäß Bücher zu führen. Nur bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Kleingewerbetreibende, können ihre Geschäfte nach der einfacheren Einnahmenüberschussrechnung abrechnen.
In der öffentlichen Verwaltung findet seit dem Ende des 20. Jahrhunderts eine Ergänzung der Kameralistik um Elemente der in diesem Bereich Doppik genannten Methode der doppelten Buchführung statt.
Die Buchführung ist als Methodik für eine vom Gesetzgeber geforderte Berichterstattung zu verstehen. Die Rechnungslegungsvorschrift, die diesem Artikel zugrunde liegt folgt dem HGB. Es werden in Deutschland mit der Buchführung aber durchaus auch andere Rechnungslegungsvorschriften erfüllt (z.Bsp. IFRS und US-GAAP). Dies erfordert dann eine parallele Buchführung, aus der nicht nur ein Abschluss sondern mehrere Abschlüsse nach verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften erstellt werden können.